Für die meisten gehört zum Grillen ein kühles Bier zum Steak, zum Burger oder zum Gemüse-Käse-Spieß. Zu all diesen Köstlichkeiten passen ganz wunderbar aber auch verschiedene Weine. Und wer würde zu einem spritzigen Aperitif wie Prosecco oder Sekt – natürlich auch in der alkoholfreien Variante – nein sagen!
Während Bier im Grunde zu allem Gegrilltem passt, gibt es bei der Wahl eines Weins etwas mehr zu beachten. Prinzipiell sollte er leicht und aromatisch sein und speziell im Sommer entsprechend gekühlt – dies gilt ausnahmsweise auch für Rotwein.
Welchen Wein schenke ich zum Grillen ein?
Ein genauerer Maßstab bei der Auswahl können etwa die Würzungen und Marinaden sein. Sind sie eher herzhaft, darf der Wein intensiver im Geschmack sein. Während mit scharfen Marinaden Weine mit mehr Fruchtsüße, wie etwa ein Sauvignon Blanc oder Scheurebe besser harmonieren. Zur Bratwurst schmeckt ein kräftiger Wein oder ein trockener Rosé, zum herzhaften Steak ein nicht zu schwerer Rotwein, zum scharf marinierten wiederum ein Riesling oder Grauburgunder, zum mild gewürzten so gut wie alles. Für Lamm empfehlen sich beispielsweise Bordeaux-Weine. Und zu Geflügel, Fisch und gegrilltem Gemüse ein leichter Weißwein. Im WASGAU Weinkeller gibt es beste Tropfen für jeden Geschmack und unser Team vor Ort hilft natürlich gerne bei der Auswahl.
Aber selbst der schönste Grillabend geht irgendwann zu Ende. Das heißt oft aber auch:
Was tun mit übriggebliebenen Steaks, Gemüse und Brot?
Fertig gegrilltes Fleisch und auch Würstchen halten sich ohne Probleme für ein bis zwei Tage im Kühlschrank, das gilt auch für Gemüse. Ansonsten heißt das Motto „Restverwertung de luxe“ – inklusive Mealprep, also das Vorkochen für mehrere Tage, wenn auch die Reste nicht auf einmal verputzt werden!
WASGAU Grill-Tipp: Würstchen zum Beispiel kann man in Scheibchen schnippeln und in einen bunten Salat mischen, mit Zwiebeln, übrigem Gemüse und frischen Spätzle nochmals in der Pfanne braten oder ein herzhaftes Wurstgulasch damit zubereiten. Gegrilltes Gemüse funktioniert am nächsten Tag prima als Antipasti oder mit Baguette als Bruschetta, wird mit einem Dressing nach Wahl im Handumdrehen zu einem kühlen Salat oder gibt Nudelsalat eine pikante Würze. Oder wie wäre es mit einer kräftigen Suppe aus püriertem Gemüse?
Meal-Prep: für die Grill-Party in der nächsten Mittagspause
In Streifen geschnitten veredeln Rindersteaks jeden Salat und auch Nudelsaucen, gewürfeltes Schweinefleisch wiederum macht sich gut in einer Pfanne mit Bratkartoffeln und Zwiebeln. Dünn aufgeschnitten ist mit beidem plus etwas Grillgemüse ruckzuck auch ein Sandwich belegt. Hähnchenfleisch ist ebenfalls dafür geeignet, genauso wie für Pastagerichte oder einen klassischen Geflügelsalat mit einem leichten Dressing.
Selbst aus Brotresten muss nicht zwangsläufig nur Paniermehl werden. Für einen italienischen Brotsalat kommen Brotwürfel mit Olivenöl und Knoblauch in die Pfanne oder den Backofen, danach kann man sie mit frischem oder übriggebliebenem Grillgemüse und einem leckeren Dressing mischen. Wer’s lieber süß mag, verarbeitet sie zu rostigen Rittern oder einem Ofenschlupfer mit Kirschen oder Äpfeln.
Was muss ich beachten, dass das Grillen für alle ein Spaß ist?
Zum guten Schluss noch ein paar Worte in Sachen Grillrecht. Hausbesitzer dürfen zwar grundsätzlich auf ihrem eigenen Grund und Boden tun, was sie möchten, sollten es aber trotzdem auch aus Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft nicht übertreiben. Schon gar nicht beim klassischen Grillen, bei dem sich über die Duftschwaden von Gebratenem noch Rauch entwickelt. Außerdem ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten; Beim Aufstellen des Grills sowohl von Bäumen und Sträuchern als auch zum Haus. Und ab 22.00 Uhr greift die offizielle Nachtruhe.
Ähnliche Rücksichtnahme ist auch beim Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse zu nehmen. In einem Mehrfamilienhaus mit Mietparteien sollte man vorab stets den Vermieter fragen, ob er überhaupt zustimmt. Der Vermieter darf das Grillen nämlich auch per se verbieten, selbst wenn „nur“ ein Elektrogrill zum Einsatz käme – und wenn ja, wie oft er es erlaubt.
Nochmal ein anderes Thema ist das Grillen in der Natur. Hier bitte nicht einfach den Grill irgendwo wild aufstellen, schon gar nicht in heißen und trockenen Sommern, sondern vorab bei den zuständigen Behörden nachfragen. Noch besser sind offizielle Grillplätze, die praktischerweise auch meist über Tische und Sitzplätze verfügen. Und ganz wichtig: Auch nachfolgenden Grillern zuliebe sollte aller Müll stets mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden.
In diesem Sinne kann es am Ende unserer kleinen Reihe jetzt heißen: Ran an den Grill – und guten Appetit mit Köstlichkeiten von WASGAU!